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Nortorf - 42. Änderung des Flächennutzungsplanes „Westlich des Galgenbergsweges“

  • Amt Nortorfer Land
  • Nortorf
  • Bauleitplanverfahren

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Ausschuss für Bauwesen und Umwelt der Stadt Nortorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.02.2022 den Beschluss gefasst, dass für den Bereich westlich des „Galgenbergsweges“ ein Bebauungsplan (B-Plan) aufgestellt werden soll. Gleichzeitig wurde auch der Beschluss gefasst, die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes) im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen (42. Änderung des F-Planes).

Folgende Planungsziele werden verfolgt: Die Errichtung eines Pumptracks sowie die Aufstellung der Container am Standort des Waldkindergartens zur Unterbringung der Waldkindergartengruppe bei schlechtem Wetter.

Das Gebiet des B-Planes Nr. 57 sowie der 42. Änderung des F-Planes wird wie folgt begrenzt:

- westlich des „Galgenbergsweges“,
- südöstlich des Baugebietes „Am Schulwald“
und umfasst die Flurstücke 2, 3, 4, 5 (tlw.), Flur 444 sowie das Flurstück 4, Flur 543 der Gemarkung Nortorf.

Der Lageplan mit der Bereichsabgrenzung kann hier im Internet auf der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingesehen werden.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz 2 des BauGB).

24589 Nortorf, den 25.04.2022
Amt Nortorfer Land
FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung
Der Amtsdirektor

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