Veränderungssperren

Leistungsbeschreibung

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,


Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:

  • bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
  • Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.

 

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

Teaser

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

§§ 14 bis 18 Baugesetzbuch (BauGB)

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Manthey, Torsten

Fachbereichsleiter, Fachdienst III - Bau- und Umwelt Ordnungs- und Sozialverwaltung

  • +49 4392 401117
  • +49 1805 101170449
  • E-Mail senden
  • Etage: EG | Zimmer: 114
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Meyer, Jane

Fachdienst III/1 - Allgemeine Bauverwaltung

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH