Personalausweis: Verlustanzeige
Leistungsbeschreibung
Ist der Personalausweis abhanden gekommen, das heißt der Personalausweis ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens den Ausweis vorzulegen.
Teaser
Der Verlust des Personalausweises muss unverzüglich bei der Meldebehörde angezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Was sollte ich noch wissen?
Ohne den Besitz eines gültigen Ausweises liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die nach § 32 Absatz 1 Nummer 1 i.V.m. Absatz 3 Personalausweisgesetz mit einem Bußgeld bis zu 5000,- Euro geahndet werden kann.
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
„Im Falle des Verlustes können Sie zur Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion anstatt Ihrer zuständige Pass- und Personalausweisbehörde auch unmittelbar die Sperrhotline um Sperrung bitten.
Die Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.
Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig).“
Weiterführende Informationen (extern):
BMI - Der Personalausweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Verlustanzeige sollte - zumal im eigenen Interesse - unverzüglich erstattet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein).
- Verlustanzeige eines Ausweisdokuments
Verlust / Wiederauffinden Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
§ 27 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG).
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Amt Nortorfer Land - Der Amtsdirektor
Niedernstr. 6
24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde)

Bichel, Anja
Fachdienst III/3 - Bürgerdienste
- +49 4392 401123
- +49 1805 101170459
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 123

Fieber-Timm, Catharina
Fachdienst III/3 - Bürgerdienste
- +49 4392 401122
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 122

Stieber, Jannika
Fachdienst III/3 - Bürgerdienste
- +49 4392 401122
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 122