Nortorf - 43. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich des Hermann-Löns-Weges“

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hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Ausschuss für Bauwesen und Umwelt der Stadt Nortorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.02.2022 den Beschluss gefasst, dass für den Bereich nördlich des „Hermann-Löns-Weges“ ein Bebauungsplan (B-Plan) aufgestellt werden soll. Gleichzeitig wurde auch der Beschluss gefasst, die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes) im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen (43. Änderung des F-Planes).

Folgende Planungsziele werden verfolgt: Schaffung von Wohnraum

Das Gebiet des B-Planes Nr. 58 sowie der 43. Änderung des F-Planes wird wie folgt begrenzt:
- nördlich des „Hermann-Löns-Weges“,
- östlich der Wohnbebauung „Im Bülten“,
- westlich der Gemeindegebietsgrenze Nortorfs
und umfasst die Flurstücke 94/2 und 92/5, Flur 1 sowie das Flurstück 16/168, Flur 641 der Gemarkung Nortorf.

Der Lageplan mit der Bereichsabgrenzung kann hier im Internet auf der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingesehen werden.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 Satz 2 des BauGB).

24589 Nortorf, den 25.04.2022
Amt Nortorfer Land
FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung
Der Amtsdirektor

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